Ansprechpartner für den Inhalt: Oliver Falch & Monika Selhorst
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich Betrag der Mitgliedschaft.
Als Golfspieler bezahlen Sie einen Beitrag für Ihre Mitgliedschaft im Golfclub. Dieser Beitrag wird vom jeweiligen Golfclub festgelegt.
Der Golfclub bezahlt einen Beitrag für seine Mitgliedschaft im Deutschen Golf Verband e.V., dessen Grundlage in den Verbandsordnungen geregelt ist und dessen Betrag auf den DGV-Verbandstagen per Beschluss festgesetzt wird. Bei der Beitragsberechnung wird die Anzahl der erwachsenen Mitglieder (*) des Golfclubs zum Stichtag als Basis genommen und diese Zahl mit dem Beitrag (aktuell 20,00 € pro zu berücksichtigendem Mitglied) multipliziert.
(*) unabhängig von Heimatclub, Zweitmitgliedschaft, passives Mitglied, etc.
https://serviceportal.dgv-intranet.de/verband/verbandsmitgliedschaft/verbandsordnung.cfm
Ob und wie der Golfclub diesen Beitrag auf die Clubmitglieder umgelegt, regelt die jeweilige Clubsatzung. Bei manchen Clubs steht eine Position „Verbandsabgabe“ auf der Beitragsrechnung, welche sich aber nicht nur auf den DGV-Verbandsbeitrag bezieht. Das könnte auch noch den LGV-Beitrag, den Beitrag für den Landessportbund und / oder andere Positionen beinhalten.
Der DGV-Ausweis aus dem aktuellen Ausweisjahr steht Ihnen als Golfspieler zusätzlich zur Plastikkarte als erweiterter Service auch in digitalisierter Form zur Verfügung. So haben Sie Ihren Handicap-Index (HCPI) immer tagesaktuell auf Ihrem Smartphone dabei. Damit ist der digitale DGV-Ausweis auch Ihr persönlicher Handicap-Nachweis.
Voraussetzung für die Nutzung und Anzeige des digitalen DGV-Ausweises ist die einmalige Registrierung für „Mein Bereich“ auf der Golf.de. Den DGV-Ausweis bzw. VcG-Ausweis können Sie entweder direkt bei der Registrierung oder im Nachhinein in „Mein Bereich“ der Golf.de hinterlegen. Geben Sie dazu Ihre 15-stellige DGV-Ausweisnummer des aktuellen Ausweisejahres ein. Unter DGV-Ausweis auf www.golf.de können Sie Ihren Ausweis jederzeit einsehen oder in die Wallet-Funktion Ihres Smartphones herunterladen.
Bedienungsanleitung für iOS
Auf dem iPhone mit dem Safari-Browser in Ihren DGV-Online-Account einloggen. Unter dem Bild des digitalen DGV-Ausweises auf „Hinzufügen zur Apple Wallet“ klicken und kurz warten, bis die Wallet-Darstellung erstellt ist. In der Variante oben rechts auf „Hinzufügen“ klicken – das war alles.
ACHTUNG Sie können aufgrund von Vorgaben seitens Apple leider nicht zuerst die Wallet-App öffnen und per Klick auf das Plus-Symbol den DGV-Ausweis als eine weitere Karte abfotografieren. Dies ist bislang im Apple-Wallet nur für Kreditkarte, Theater- oder Flugtickets vorgesehen. Daher bitte den oben genannten Weg einmalig pro DGV-Ausweis durchführen.
Bedienungsanleitung für Android
Auf einem Android-Smartphone mittels eines Browsers in in Ihren DGV-Online-Account einloggen. Unter dem Bild des digitalen DGV-Ausweises auf „Hinzufügen zu WalletPasses“ klicken und kurz warten. Es folgen je nach Smartphone-Hersteller und Android-Version verschiedene Rückfragen, die alle bestätigt werden müssen.
ACHTUNG WalletPasses ist die Bekannteste von verschiedenen Wallet-Apps auf Andoid-Geräten. Der hinterlegte Prozess zum Übertragen des digitalen DGV-Ausweises in WalletPasses setzt voraus, dass die App bereits aus dem Google PlayStore auf das Smartphone installiert wurde:
https://play.google.com/store/apps/details?id=io.walletpasses.android&hl=de&gl=US&pli=1
Auf die Dialoge und Rückfragen beim Übernehmen des digitalen DGV-Ausweises in WalletPasses kann der DGV keinen Einfluss ausüben. Die Rückfragen sind alleinig der Komplexität und den Einstellmöglichkeiten der verschiedenen Android-Smartphones und installierten Android-Varianten geschuldet.
Die Ausweisnummer auf einem DGV-Ausweis, den Sie von Ihrem Golfclub als Nachweis Ihrer Mitgliedschaft im Golfclub erhalten, setzt sich wie folgt zusammen: 4-stellige Clubnummer, 6-stellige Mitgliedsnummer, 5-stellige Servicenummer (kann aus Zahlen und Großbuchstaben bestehen – wird erst in der Kartenproduktion zugeordnet) Mit jedem DGV-Ausweis ändert sich der hintere Teil der Ausweisnummer, die Servicenummer. Die Veränderung der Servicenummer ist ein Sicherheitsmerkmal. Wechseln Sie den Golfclub, dann ändert sich auch der vordere Teil der Nummer. In einem neuen Ausweisjahr bitte nicht neu auf www.golf.de registrieren. Immer den bereits bestehenden Account nutzen, sich daran anmelden.
Grundsätzlich ist es möglich, die Registrierung auf der Golf.de ohne DGV-Ausweis bzw. VcG-Ausweis abzuschließen. Um jedoch den vollen Umfang der digitalen Services zu nutzen und Ihren neu berechneten Handicap-Index (HCPI) zu erfahren, müssen Sie jedoch Ihre 15-stellige DGV-Ausweisnummer hinterlegen.
HINWEIS Die Anzeige des digitalen DGV-Ausweises bleibt ausschließlich denjenigen vorbehalten, die auch einen physischen DGV-Ausweis erhalten. Sie können Ihren Ausweis jederzeit zu einem späteren Zeitpunkt in „Mein Bereich“ hinterlegen.
Derzeit können Sie in „Mein Bereich“ nur einen DGV-Ausweis hinterlegen. Um Ihren neu berechneten Handicap-Index (HCPI) einzusehen, müssen Sie den DGV-Ausweis Ihres Heimatclubs hinterlegen. Eine Erweiterung auf einen weiteren DGV-Ausweis ist in Planung.
Um sicherzustellen, dass Sie als Person eindeutig identifiziert werden, benötigt jedes Familienmitglied einen eigenen Golf-Account. Für die dazu notwendige Registrierung auf der Golf.de ist daher unbedingt auch eine eigene E-Mail-Adresse erforderlich. HINWEIS Jede E-Mail-Adresse kann für die Registrierung für einen Golf-Account nur einmal benutzt werden.
Ja, denn Ihr Ersatzausweis hat eine eigene 15-stellige DGV-Ausweisnummer, über die Sie eindeutig identifiziert werden. Um Ihren digitalen DGV-Ausweis zu aktualisieren, loggen Sie sich ein, gehen in „Mein Bereich“ zu „Ihr digitaler DGV-Ausweis“. Klicken Sie den Button „Neuen DGV-Ausweis hinterlegen„. Anschließend geben Sie Ihre neue 15-stellige DGV-Ausweisnummer ein. Nach einem Systemabgleich wird ab sofort Ihr neuer digitaler DGV-Ausweis auf der Startseite angezeigt.
Ja, denn genau wie ein Ersatzausweis hat jeder DGV-Ausweis eine eigene 15-stellige DGV-Ausweisnummer, über die Sie eindeutig als Golfspieler identifiziert werden. Diese Ausweisnummer ändert sich jedes Jahr. Um Ihren digitalen DGV-Ausweis zu aktualisieren, loggen Sie sich ein, gehen in „Mein Bereich“ zu „Ihr digitaler DGV-Ausweis“. Klicken Sie den Button „Neuen DGV-Ausweis hinterlegen“. Anschließend geben Sie Ihre neue 15-stellige DGV-Ausweisnummer ein. Nach einem Systemabgleich wird ab sofort Ihr neuer digitaler DGV-Ausweis auf der Startseite angezeigt. HINWEIS Die Anzeige des digitalen DGV-Ausweises bleibt ausschließlich denjenigen Golfspielern vorbehalten, die auch einen physischen DGV-Ausweis erhalten.
Voraussetzung für die Nutzung und Anzeige des digitalen DGV-Ausweises ist die einmalige Registrierung für „Mein Bereich“ auf der Golf.de. Dazu benötigen Sie die 15-stellige DGV-Ausweis-Nr. Ihres aktuellen DGV-Ausweises. Der DGV-Ausweis ist der einheitliche Nachweis für die Mitgliedschaft/Spielberechtigung in einem dem DGV angeschlossenen Golfclub bzw. auf einer Golfanlage. Einen DGV-Ausweis können Sie ausschließlich im Rahmen Ihrer Mitgliedschaft von Ihrem Golfclub erhalten. Es ist also die Entscheidung der Golfanlage, wann und wie die DGV-Ausweise ausgehändigt werden bzw. wann und wie Sie die DGV-Ausweis-Nr. auf diesem Weg erhalten. Der DGV dürfte aus diesem Grund eine solche Nr. gar nicht weitergeben oder einen Ausweis aktivieren.
Bitte setzen Sie sich daher direkt mit Ihrem zuständigen Clubsekretariat in Verbindung
Der DGV-Ausweis ist der einheitliche Nachweis für die Mitgliedschaft/Spielberechtigung in einem dem DGV angeschlossenen Golfclub bzw. auf einer Golfanlage. Einen DGV-Ausweis können Sie ausschließlich im Rahmen Ihrer Mitgliedschaft von Ihrem Golfclub erhalten. An Golfspieler, die nicht über ein mindestens zwölfmonatiges Nutzungsrecht an einem Golfplatz verfügen, darf der DGV-Ausweis nicht ausgegeben werden. Nur Ihr Heimatclub ist berechtigt, einen DGV-Ausweis zu bestellen. Es ist Entscheidung der Golfanlage, wann und wie die DGV-Ausweise ausgehändigt werden. Bitte setzen Sie sich direkt mit Ihrem zuständigen Clubsekretariat in Verbindung.
Ihr aktueller DGV-Ausweis ist noch nicht angekommen? Der DGV-Ausweis ist der einheitliche Nachweis für die Mitgliedschaft/Spielberechtigung in einem dem DGV angeschlossenen Golfclub bzw. auf einer Golfanlage. Einen DGV-Ausweis können Sie ausschließlich im Rahmen Ihrer Mitgliedschaft von Ihrem Golfclub erhalten. An Golfspieler, die nicht über ein mindestens zwölfmonatiges Nutzungsrecht an einem Golfplatz verfügen, darf der DGV-Ausweis nicht ausgegeben werden Nur Ihr Heimatclub ist berechtigt, einen DGV-Ausweis zu bestellen. Es ist Entscheidung der Golfanlage, wann und wie die DGV-Ausweise ausgehändigt werden. Bitte setzen Sie sich direkt mit Ihrem zuständigen Clubsekretariat in Verbindung.
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Der DGV-Ausweis ist der einheitliche Nachweis für die Mitgliedschaft/Spielberechtigung in einem dem DGV angeschlossenen Golfclub bzw. auf einer Golfanlage. Einen DGV-Ausweis können Sie ausschließlich im Rahmen Ihrer Mitgliedschaft von Ihrem Golfclub erhalten. An Golfspieler, die nicht über ein mindestens zwölfmonatiges Nutzungsrecht an einem Golfplatz verfügen, darf der DGV-Ausweis nicht ausgegeben werden Nur Ihr Heimatclub ist berechtigt, einen DGV-Ausweis zu bestellen. Es ist Entscheidung der Golfanlage, wann und wie die DGV-Ausweise ausgehändigt werden.
Bei Verlust des DGV-Ausweises wenden Sie sich bitte an das Sekretariat Ihres Heimatclubs. Dort bestellt man einen neuen (kostenpflichtigen).
Ihr Name hat sich geändert? Bitte wenden Sie sich an Ihren Heimatclub. Das Clubsekretariat erfasst die Namensänderung und bestellt einen neuen DGV-Ausweis.
Solange Sie den DGV-Ausweis noch nicht von Ihrem Clubsekretariat erhalten haben, können Sie sich keinen Zugang für Mein Bereich auf www.golf.de einrichten bzw. den vorhandenen Account aktualisieren. Ihr Heimatclub kann Ihnen aber bei HCPI, Scoring Record und Handicap History Sheet weiterhelfen. Bitte setzen Sie sich direkt mit Ihrem Clubsekretariat in Verbindung.
Sie sollten den alten DGV-Ausweis nicht voreilig wegwerfen. Bei einem Clubwechsel oder einer längeren Spielpause zeigt der alte DGV-Ausweis immer noch, dass Sie einmal eine Mitgliedschaft in einem Golfclub und einen HCPI hatten. Sollten Sie einen DGV-Ausweisplus wegwerfen wollen, so beachten Sie, dass Sie diesen fachgerecht entsorgen müssen.
Sie möchten Ihre Mitgliedschaft in Ihrem Golfclub kündigen? Als Golfspieler sind Sie nicht Mitglied im Deutschen Golf Verband e.V. (DGV), sondern in einem dem DGV angeschlossenen Golfclub bzw. Kunde bei einem Golfanlagenbetreiber. Die Golfclubs bzw. Golfanlagenbetreiber wiederum sind Mitglied im DGV. Bitte wenden Sie sich bezüglich einer Kündigung direkt an das Sekretariat Ihres Golfclubs bzw. Golfanlagenbetreibers.
Der DGV-Ausweis ist der einheitliche Nachweis für die Mitgliedschaft/Spielberechtigung in einem dem DGV angeschlossenen Golfclub bzw. auf einer Golfanlage. An Golfspieler, die nicht über ein mindestens zwölfmonatiges Nutzungsrecht an einem Golfplatz verfügen, darf der DGV-Ausweis nicht ausgegeben werden Bei der Ausgabe des DGV-Ausweises und bei der Gestaltung von Mitgliedschaftsmodellen greift das Hausrecht des jeweiligen Golfanlagenbetreibers. Es gibt ganz unterschiedliche Mitgliedschaftsangebote, bei denen teilweise bezüglich der Handhabung des DGV-Ausweises differenziert wird. Wenn Sie einen DGV-Ausweis haben möchten, dann prüfen Sie den mit Ihrem Golfclub / Anlagenbetreiber geschlossenen Vertrag und sprechen die Verantwortlichen Ihres Clubs direkt an.
Die Ausgabe von DGV-Ausweisen ist in den Aufnahme- und Mitgliedschaftsrichtlinien des Deutschen Golf Verband e.V. geregelt. An Golfspieler, die nicht über ein mindestens zwölfmonatiges Nutzungsrecht an einem Golfplatz verfügen, darf der DGV-Ausweis nicht ausgegeben werden. Als passives Mitglied hat man kein Spielrecht, kein Nutzungsrecht.
Alle DGV-Ausweise enthalten einen QR-Code auf der Vorderseite, der die auch auf dem DGV-Ausweis aufgedruckte Servicenummer (zugleich die letzten fünf Stellen der Ausweis-Nr.) bildhaft darstellt. Den QR-Code auf dem DGV-Ausweis können Golfspieler beispielsweise zur „Unterzeichnung“ einer nach den neuen Regeln zulässigen elektronischen Scorekarte nutzen.
Der DGV-Ausweis belegt die Mitgliedschaft im Golfclub bzw. die vertragliche oder gesellschaftsrechtliche Bindung an einen Golfanlagenbetreiber. Der DGV-Ausweis berechtigt nicht, das Spielrecht gegen Greenfee auf anderen Golfplätzen einzufordern. Es gilt immer das Hausrecht der jeweiligen Golfanlage
Wenn bei einem DGV-Ausweis die Daten elektronisch oder optisch nicht gelesen werden können, können Sie diesen durch Ihr Clubsekretariat direkt an den Kartenproduzenten zur Prüfung schicken lassen. Nach Überprüfung der Karte wird der Produzent mit der Golfanlage Kontakt aufnehmen, um den Sachverhalt zu klären. Der Spieler erhält jederzeit einen (eventuell kostenpflichtigen) Ersatzausweis.
Auf dem DGV-Verbandstag 2016 wurde von den DGV-Mitgliedern (Clubs und Golfanlagen) mehrheitlich eine Kennzeichnung der DGV-Ausweise mittels festgelegten Signets beschlossen. Das goldene „R“ steht für die Regionalität des Golfspielers. Hat das Clubmitglied seinen Wohnsitz maximal 70 km von der Golfanlage entfernt, dann gilt dieses als eine regionale Mitgliedschaft. Diese wird in der Kartenproduktion mit dem goldenen „R“ versehen.
Die 15-stellige DGV-Ausweisnummer setzt sich zusammen aus der Clubnummer, der Mitgliedsnummer und der Servicenummer. Die Clubnummer ist die vierstellige Nummer, mit der ein Golfclub bzw. eine Betreibergesellschaft im DGV geführt wird. Mit der sechsstelligen Mitgliedsnummer wird der Golfspieler auf seiner Golfanlage geführt. Die fünfstellige Servicenummer (kann Zahlen und Buchstaben erhalten) ist ein mit jedem DGV-Ausweis wechselnder Code, der bspw. für die Freischaltung des digitalen DGV-Ausweises auf Golf.de genutzt werden kann. Alle drei Informationen werden auf dem DGV-Ausweis als DGV-Ausweisnummer zusammengefasst.
Als Golfclub haben Sie jederzeit die Möglichkeit, DGV-Ausweise für Ihre Mitglieder zu bestellen. Die Produktion der Ausweise findet ganzjährig statt. Die DGV-Ausweise für die kommende Saison werden ab Ende November/Anfang Dezember produziert. Die Produktionen finden wöchentlich statt. Annahmeschluss für die Wochenproduktion ist jeweils dienstags um 12 Uhr. Die Bestelldaten, die vom Clubsekretariat nach 12 Uhr übertragen wird, verbleiben bis zum nächsten Dienstag am Server und werden dann für den nächsten Versand produziert. Im DGV-Serviceportal können Sie jederzeit den aktuellen Produktionsstand verfolgen. Die DGV-Ausweise werden nicht automatisch produziert. Das Clubsekretariat des Golfclubs muss in seinem Clubverwaltungssystem (CVS) eine Bestelldatei erzeugen und an das DGV-Intranet übertragen. Nach dem Übertrag der Ausweisbestelldatei an das DGV-Intranet erhält der Club eine Bestellbestätigungsmail. Bitte kontrollieren Sie die darauf befindlichen Angaben. Im Bedarfsfall können Sie die Ausweisbestellung im DGV-Serviceportal stornieren. Die Funktion steht Ihnen bis zur Datenübernahme durch den Kartenproduzenten (dienstags, 12 Uhr) zur Verfügung.
Die Ausgabe an DGV-Ausweisen ist limitiert. Für je neun Löcher der Golfanlage werden bis zu 700 DGV-Ausweise zur Verfügung gestellt. Ersatzausweise und DGV-Ausweise von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren fallen nicht in das Ausweiskontingent.
Der DGV-Ausweis ist Bestandteil des DGV-Verbandsbeitrages. Die Erstausstattung mit DGV-Ausweisen wird daher pro Saison gestellt und nicht durch den DGV separat berechnet. Nur Ersatzausweise sind kostenpflichtig und werden der Golfanlage pro Stück in Rechnung gestellt.
Eine Golfanlage darf neben dem DGV-Ausweis keine eigenen oder sonstigen vergleichbare Ausweise oder Karten ausgeben. Dies ist in den Aufnahme- und Mitgliedschaftsrichtlinien (AMR) des DGV geregelt.
Der Magnetstreifen ist auf der Rückseite des Ausweises vorhanden und ist ein wichtiges Ausstattungsmerkmal des DGV-Ausweises und des DGV-Ausweisplus. Auf dem Magnetstreifen sind spielerbezogene Informationen gespeichert, damit der Ausweis bspw. auf Golfanlagen zur schnellen Erfassung von Gastspielerdaten genutzt werden kann.
Die produzierten DGV-Ausweise werden vom Kartenproduzenten an die bestellende Golfanlage geschickt. Dieser Versand an die Golfanlagen erfolgt auf zwei Wegen. Beträgt die Summe der bestellten DGV-Ausweise weniger als 25 Stück, so erfolgt der Versand mit der Deutschen Post. Alle Bestellungen über 25 Stück werden der Golfanlage per Kurier zugestellt. So ist eine Sendungs- bzw. Paketverfolgung durch den Kartenproduzenten möglich. Es ist die Entscheidung der Golfanlage, ob, wann und auf welchem Weg ihre Mitglieder wiederum die DGV-Ausweise erhalten.
Der DGV-Ausweis ist der einheitliche Nachweis für die Mitgliedschaft/Spielberechtigung in einem dem DGV angeschlossenen Golfclub bzw. auf einer Golfanlage. Handelt es sich um den benannten Heimatclub, dann steht ab dem Datum des Mitgliedschaftsbeginns für die Ausweisbestellung eine HCPI-Information zur Verfügung. Wird im Clubverwaltungssystem vor erreichen des Eintrittsdatums ein Ausweisbestelldatensatz generiert, dann kann dafür aus dem zentralen Verwaltungssystem kein HCPI abgefragt werden.
Weitere Informationen rund um den DGV-Ausweis finden Sie unter: https://serviceportal.dgv-intranet.de/marketing-betrieb/index/ueberblick.cfm
Der optionale DGV-AusweisPlus hat im Vergleich zum klassischen DGV-Ausweis zusätzlich einen kontaktlosen Chip. Der Chip selbst ist von außen nicht sichtbar. Man erkennt die DGV-AusweisPlus am entsprechenden Schriftzug auf der Rückseite der Karte. Durch die RFID-Technologie ist die kontaktlose Ansteuerung, wenn es auf der Golfanlage entsprechend eingerichtet wurde, von Ballautomaten, Schließsystemen, Bezahlsystemen, etc. möglich.
Der Mehrpreis beinhaltet die Technologie, die erweiterte Personalisierung, Prüfung und interne Verarbeitung der zusätzlichen Information. Die optionale Ausstattung mit kontaktlosen Chips erfolgt gegen Berechnung der Mehrkosten.
Es handelt sich beim DGV-AusweisPlus um eine Alternative zum klassischen DGV-Ausweis. Jedes DGV-Mitglied entscheidet selbst, ob es diese innovative, sichere und etablierte Technik auf der eigenen Golfanlage nutzen möchte.
Der DGV-AusweisPlus und der klassische DGV-Ausweis besitzen das gleiche Layout. Es gibt nur auf der Rückseite der Karte oben rechts den Aufdruck DGV-AusweisPlus als Unterscheidungsmerkmal.
Bei Erstbestellungen des DGV-AusweisPlus werden durch den DGV der Selbstkostenpreis von 1,26 Euro pro Stück inkl. MwSt. weiterberechnet (Stand Ausweisjahr 2025). Bei Ersatzbestellungen werden 5,95 Euro pro Stück inkl. MwSt. berechnet. Die aktuelle Preisübersicht steht den Clubs unter https://serviceportal.dgv-intranet.de/clubintern/marketing-betrieb/index/ueberblick.cfm zur Verfügung.
Die Golfanlage entscheidet grundsätzlich selbst, ob sie den DGV-AusweisPlus einsetzen möchte. Ist dies der Fall und das Mitglied soll mit einer Karte ausgestattet werden, wird automatisch jede Karte zusätzlich mit dem kontaktlosen Chip ausgestattet. Eine Aufteilung der Lieferung pro Golfanlage in klassische DGV-Ausweise und DGV-AusweisPlus ist nicht vorgesehen.
Gäste ohne DGV-AusweisPlus können eine Gastkarte mit identischer Technik – jedoch ohne Personalisierung - erhalten. Ein Standardlayout für Gastkarten wird vom DGV zur Verfügung gestellt. Detaillierte Informationen und Preise von Gastkarten können im Bedarfsfall direkt beim Kartenhersteller im Auftrag des DGV, einem alternativen Anbieter oder dem Lieferanten der Clubverwaltungssysteme (CVS) abgerufen werden.
Der Magnetstreifen ist weiterhin Bestandteil des DGV-Ausweises und somit auch auf dem DGV-AusweisPlus vorgesehen. Eine Abschaffung dieser technischen Ausstattung ist derzeit nicht geplant.
Auf dem Chip werden die Informationen gespeichert, die im klassischen DGV-Ausweis nur auf dem Magnetstreifen hinterlegt bzw. auf der Karte aufgedruckt sind.
Die Preise schwanken je nach Anwendungsbereich (Indoor/Outdoor), Ausstattung (mit Display, mit zusätzlicher 10er-Tatstatur, etc.) oder Material (Kunststoff, Edelstahl). Eine Preisangabe kann aus diesen Gründen hier an dieser Stelle nicht erfolgen. Weitere Informationen werden durch den jeweiligen Lieferanten der Lesegeräte zur Verfügung gestellt.
Zentraler Ansprechpartner kann der jeweilige Hersteller des auf der Golfanlage eingesetzten Clubverwaltungssystems (CVS) sein. In der CVS laufen alle Informationen zusammen. Dort werden oft gebündelt die Berechtigungen hinterlegt, um doppelte Datenhaltung und Datenpflege zu vermeiden. Individuelle Angebote erstellt ausschließlich der jeweilige Software-Partner bzw. Technologieanbieter. Für die verschiedenen Einsatzgebiete eines DGV-AusweisPlus gibt es aber auch ganz unterschiedliche Lösungsanbieter, die auch unabhängig von der CVS agieren können. Eine Liste der dem DGV bekannten Anbieter steht den DGV-Mitgliedern im DGV-Serviceportal unter Marketing & Betrieb bei DGV-Ausweis - DGV-AusweisPlus zur Verfügung.
Die Reichweite ist bei dieser kontaktlosen Technik auf wenige Zentimeter beschränkt, so dass ein unbeabsichtigtes Auslesen der Chipdaten aus größerer Entfernung vermieden wird. Trotzdem ist es möglich, den DGV-AusweisPlus im Portemonnaie zu lassen und dieses an das Lesegerät zu halten, um damit z. B. die Tür zur Caddyhalle zu öffnen. Dadurch müssen die Clubsekretariate einen neuen DGV-AusweisPlus auch nicht aus dem verschlossenen Versandumschlag nehmen, um beispielsweise ein Guthaben für den Ballautomaten zu buchen.
Zur Initialisierung der DGV-AusweisPlus ist es nicht erforderlich, die Karten aus den verschlossenen Versandumschlägen zu nehmen. Durch die kontaktlose Chiptechnologie ist es möglich, den Umschlag mit der Karte an eine Leseeinheit zu halten, um den gewünschten Datenabgleich vorzunehmen. Der DGV-AusweisPlus kann anschließend - wie vom Kartenproduzenten bereitgestellt - im geschlossenem Umschlag vom Clubsekretariat an den Golfspieler weitergegeben werden.
Das ElektroG setzt die europäische WEEE-Richtlinie in deutsches Recht um. Darunter fällt dann auch das elektronische Innenleben eines DGV-AusweisPlus, der dem Elektronik-Recycling zugeführt und umweltverträglich entsorgt werden soll. Ein nicht mehr benötigter DGV-AusweisPlus gehört nicht in den Hausmüll.
Entscheidet sich eine Golfanlage für ein clubspezifisches Ausweislayout, fallen pro Ausweis 0,50 Euro inkl. MwSt. Zusatzkosten an (Stand Ausweisjahr 2025). Diese von der Golfanlage zu tragende Zusatzkosten gelten für Erst- und Ersatzausweise. Die aktuelle Preisübersicht steht den Clubs unter https://serviceportal.dgv-intranet.de/clubintern/marketing-betrieb/index/ueberblick.cfm zur Verfügung.
Die Produktion findet im wöchentlichen Produktionszyklus statt. Die Datenabholung durch den Kartenproduzenten erfolgt immer dienstags um 12 Uhr. Die fertigen DGV-Ausweise werden der bestellenden Golfanlage im Regelfall noch Ende der gleichen Woche zugestellt.
Die Clubsekretariate können über DGV-Serviceportal (Marketing&Betrieb, DGV-Ausweis, Clubindividuelles Layout) kostenfrei Musterausweise bestellen. Die Produktionskosten werden vom DGV übernommen. Die Bestellungen von Musterausweisen werden separat dokumentiert.
Die Individualisierung des Ausweislayouts kann mit allen Ausweisvarianten (DGV-Ausweis oder DGV-Ausweisplus) frei kombiniert werden. • DGV-Ausweis + Ausweislayout • DGV-Ausweisplus + Ausweislayout
Das Clubogo wird in ein Druckverfahren mit 1200 dpi eingebunden und muss entsprechend dieser Qualität eine hohe Auflösung d.h. eine möglichst große Anzahl von Pixeln besitzen. Es wird empfohlen, das Clublogo als freigestellte PNG-Datei in das DGV-Serviceportal hochzuladen.
Neben dem Clublogo dürfen weitere, nicht kommerzielle Logos auf dem DGV-Ausweis positioniert werden, die unmittelbar das Golfangebot einer Golfanlage charakterisieren. Dies können bspw. Greenfee-Verbünde oder DGV-Projekte sein. Diese zusätzlichen Logos können nur von der DGV-IT-Abteilung geprüft und eingebunden werden. Bitte senden Sie die Logo-Datei mit den entsprechenden Hinweisen an falch@dgv.golf.de.
Das Clubsekretariat kann das Clublogo im DGV-Serviceportal unter Marketing & Betrieb bei DGV-Ausweis „clubindividuelles Layout„ hochladen. Dabei sind die Vorgaben bezüglich Qualität und Format zu beachten.
Die Projektlogos bspw. für Golf&Natur, Abschlag Schule oder QM Nachwuchs oder Verbundelogos bspw. Sterneklassifizierung, Münchner Kreis etc. werden durch die DGV-IT-Abteilung bereitgestellt und im DGV-Serviceportal hinterlegt. Die Logos müssen den in den Nutzungsbedingungen genannten Kriterien entsprechen.
Eine Golfanlage kann jederzeit ihre clubindividuelles Ausweislayout unter Marketing & Betrieb bei DGV-Ausweis „clubindividuelles Layout“ anpassen, einen Musterausweis bestellen und das Layout für die nächste Ausweisproduktion im DGV-Serviceportal freigeben. Erst durch die Freigabe seitens des Clubs wird das dadurch aktivierte Layout für die danach übertragenen Ausweisbestelldaten berücksichtigt.
Die Abrechnung erfolgt zusammen mit der jährlichen Ausweisrechnung für Ersatzausweise bzw. den optionalen DGV- Ausweisenplus. Die Abrechnung erfolgt stückweise.
Neben einer neutralen Variante werden den Golfanlagen im DGV-Serviceportal unter Marketing & Betrieb bei DGV-Ausweis „clubindividuelles Layout„ acht verschiedene Layoutvarianten zur Verfügung gestellt. Diese bieten unterschiedlich positionierte Platzhalter für Clublogo und Projektlogo(s). Das Clubsekretariat hat die Möglichkeit, sich eigene Layoutvarianten zu entwerfen und abzuspeichern. Pro Wochenproduktion kann aber immer nur eine Variante genutzt werden.
Die Golfanlage entscheidet selbst, ob ein optionales clubindividuelles Ausweislayout eingesetzt werden soll. Ist dies der Fall, dann müssen zuerst im DGV-Serviceportal unter Marketing & Betrieb bei DGV-Ausweis „clubindividuelles Layout“ die Nutzungsbedingungen bestätigt und die gewünschte Layoutvorlage ausgewählt werden. Danach muss der Name des Layouts vergeben und das Clublogo hochgeladen werden. Das eigene Clublogo ist immer die Basis für ein clubindividuelles Layout auf dem DGV-Ausweis.
Bei Bedarf kann der Kartenhersteller entsprechende Unterstützungsleistungen, z. B. beim Freistellen des Clublogos, als kostenpflichtige Zusatzleistung für das Clubsekretariat erbringen. Das Clubsekretariat kann dazu direkt Kontakt unter dgv-ausweis@comcard.de aufnehmen.
Die Golfanlage ist in der Verantwortung. Die Golfanlage lädt das eigene Logo in das DGV-Serviceportal unter Marketing & Betrieb bei DGV-Ausweis „clubindividuelles Layout„, wählt das gewünschte Layout und die Partnerlogos aus. Das Clubsekretariat muss nach Erhalt des Musterausweises die Freigabe bestätigen, damit das von ihm erstellte Ausweislayout für die Produktion der DGV-Ausweise genutzt wird. Im DGV-Serviceportal kann das Clubsekretariat jederzeit das aktivierte Layout sehen und Anpassungen vornehmen. Eine Änderung des Layouts wirkt sich nicht auf bereits übertragene Ausweisbestelldaten aus.