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DGV / Ihr Verband

1. Wer ist der Deutsche Golf Verband?

Der Deutsche Golf Verband e.V. (DGV) wurde am 26. Mai 1907 in Hamburg von acht Golfclubs gegründet und hat heute seinen Sitz in Wiesbaden. Als Dachverband für die Golfclubs und Golfanlagen in Deutschland vertritt er fast 860 Mitgliederclubs und -anlagen mit über 650.000 registrierten Mitgliedschaften auf deutschen Golfanlagen. Der DGV fördert, organisiert und regelt die Ausübung des Golfspiels in Deutschland in all seinen Ausprägungen. Er ist der olympische Spitzensportverband für den Golfsport. Als solcher vertritt er die Gesamtinteressen des deutschen Golfs national und international. Der DGV wird - wie allgemein in Vereinen üblich - ehrenamtlich geführt. Präsident ist Claus M. Kobold, Dresden. Übrigens: Der Golfsport unterscheidet – weltweit – als einer von ganz wenigen Sportarten noch zwischen Amateure und Profis.

2. Wer ist Mitglied im Deutschen Golf Verband?

Mitglied im DGV sind die Golfclubs und Golfanlagen, nicht der einzelne Golfspieler. Sie als Golfspieler sind Mitglied in Ihrem Heimatclub. Dieser Heimatclub organisiert beispielsweise auch eigenständig die Ausgabe des DGV-Ausweises, den der DGV den Golfclubs und Golfanlagen jährlich zur Verfügung stellt. Der DGV-Ausweis ist der einheitliche Nachweis für die Mitgliedschaft/Spielberechtigung in einem dem DGV angeschlossenen Golfclub bzw. auf einer Golfanlage. Er ist infolgedessen kein Nachweis der Mitgliedschaft im DGV.

3. Welche Aufgaben hat der Deutsche Golf Verband?

Gemäß seiner Satzung fördert und regelt der DGV den Golfsport in Deutschland. Diese Förderung umfasst sowohl den Breiten- als auch den Leistungssport, wobei dem Leistungssport und seiner Ausrichtung auf die Olympischen Spiele ein besonderes Augenmerk gilt. Der DGV bietet seinen Mitgliedern, also den Golfclubs und Golfanlagen, umfangreiche Serviceleistungen an. Dazu gehören beispielsweise die Erhebung betriebswirtschaftlicher Daten, die Beratung bei Neugründungen von Clubs sowie die Aus- und Fortbildung der Mitarbeiter der Anlagen zu Themen wie Betriebswirtschaft, Marketing, Platzpflege, Golfregeln, Spielleitung und Umgang mit der Golfclub-Software. Der DGV unterstützt seine Mitglieder durch Marketingaktionen und Informationen bei der Generierung von Golfinteressenten sowie bei der Mitgliederbindung. Er koordiniert den elektronischen Informations- und Datenaustausch aller Clubs mit dem DGV-Intranet. Seine Experten beraten die Clubs im Bereich Umwelt und Platzpflege, beispielsweise mit dem Projekt Golf&Natur

4. Wie hoch ist der Verbandsbeitrag / Mitgliedsbeitrag?

In der Satzung des DGV sind unter Paragraph 9 die Verbandsbeiträge für die Mitgliedschaft der Golfclubs und Golfanlagen im DGV geregelt. Der Verbandsbeitrag für ordentliche Mitglieder mit Spielbetrieb ist auf 15,50 Euro je Vereinsmitglied bzw. angeschlossene Person (ab Vollendung des 21. Lebensjahres) festgesetzt. Neben der Mitgliedschaft im DGV ist der einzelne Club u.a. auch (kostenpflichtiges) Mitglied im jeweiligen Landesgolfverband sowie den Landessportbünden.

/var/www/dokuwiki.ihr-golf-service.de/data/attic/verband.1667828577.txt.gz · Zuletzt geändert: 2022/11/07 13:42 von Monika Selhorst